Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen JuS-Artdesign (Justyna Szamocka) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Die AGB
gelten als vereinbart, wenn der Kunde Aufträge an die JuSt-Artdesign erteilt. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur
verbindlich, wenn sie durch JuSt-Artdesign schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt. Einer Einbeziehung derselben in den Vertrag wird vorsorglich widersprochen. Sie können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil
werden.
2. Auftragsannahme und Abwicklung
2.1. Der Vertrag zwischen
JuSt-Artdesign und dem Kunden wird dadurch geschlossen, dass diese einen in Textform oder (fern-) mündlich
erteilten Auftrag des Kunden in gleicher Form ausdrücklich oder konkludent durch Beginn mit der Ausführung des Auftrags annimmt.
2.2. JuSt-Artdesign ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags auch Dritte zu beauftragen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Jeder der JuSt-Artdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren
Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
3.2. Die im Rahmen der Auftragsausführung erarbeiteten Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies gilt auch
dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details –
ist unzulässig.
3.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der
Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
3.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Kunde das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Dabei räumt ihm die Agentur in der Regel zugleich das ausschließliche
Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein. Die Nutzung durch JuSt-Artdesign selbst bleibt jedoch vorbehalten.
3.6. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich und schriftlich
vereinbart worden ist.
4. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
4.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
4.2. Die vom Kunden überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc. werden von JuSt-Artdesign in der Annahme
verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist. JuSt-Artdesign hat diese Berechtigung nicht zu überprüfen. Der Kunde
hat JuSt-Artdesign bei Inanspruchnahme durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzung aus vom Kunden
überlassenen Vorlagen von allen gegenüber dem Dritten deshalb bestehenden Zahlungs- und Leistungspfl ichten freizustellen.
5. Vergütung
5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
5.2. Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar
5.3. Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5.4. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeit fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei
Abnahme der Teilleistung fällig. Bis zur Fertigstellung sind alle Entwürfe und Gestaltungen sowie Auftragsvergaben Eigentum von Just-Artdesign und werden erst nach vollständiger
Bezahlung an den Kunden übertragen.
5.5. Fertigungsbedingte Mehr- und Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang, bis zu 10% der bestellten Menge, behält sich JuSt-Artdesign gegen Berechnung vor.
5.6. Bei Zahlungsverzug kann JuSt-Artdesign Verzugszinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.7. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von JuSt-Artdesign hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
5.8. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.9. Rücktritt:Tritt der Kunde unberechtigt von dem erteilten Auftrag zurück, bevor JuSt-Artdesign mit dessen Ausführung begonnen hat,
so ist diese berechtigt, dem Kunden folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schaden zu berechnen: bis sechs Monate vor Beginn der Auftragsausführung
10 %, ab sechs Monate bis zu drei Monate vor Beginn des Auftrags 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrags 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 80 %, ab
zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 %. Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit des Kunden, der Agentur nachzuweisen, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.1. Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Druck- und Lithoüberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
6.2. JuSt-Artdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu
bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, JuSt-Artdesign insoweit entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit Verträge über
Fremdleistungen im Namenvon JuSt-Artdesign abgeschlossen werden, verpfl ichtet sich der Kunde, JuSt-Artdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem solchen Vertragsverhältnis ergeben, namentlich von
der Verpflichtung zur Leistung der dem Subunternehmer geschuldeten Vergütung.
6.3. Auslagen über technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu
erstatten.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind JuSt-Artdesign Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch
JuSt-Artdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist
JuSt-Artdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des
Kunden, die notwendigen Entscheidungen
zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
7.3. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 8) gilt sinngemäß auch für die Texte.
7.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden JuSt-Artdesign 10 bis 20 einwandfreie, ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine
angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. JuSt-Artdesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Gewährleistung
8.1. JuSt-Artdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere die ihr überlassenen
Vorlagen, Texte, Bildmaterialien, Unterlagen, Muster und andere Medien sorgfältig zu behandeln.
8.2 . Von JuSt-Artdesign gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 6
Tagen, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
9.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
9.2. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von JuSt-Artdesign.
9.3. JuSt-Artdesign haftet nicht für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe.
9.4. JuSt-Artdesign haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt
gleichermaßen auch für die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen JuSt-Artdesign. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspfl ichten
(Kardinalpflichten) haftet JuSt-Artdesign auch für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall sind allerdings die Schadenersatzansprüche
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.5. Für Aufträge, die im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt JuSt-Artdesign keine Haftung oder
Gewährleistung, es sei denn, die Agentur triff t ein Auswahlverschulden. Sofern JuSt-Artdesign die Fremdleistungen im eigenen Namen in
Auftrag gibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde
verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme JuSt-Artdesign zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist der Firmensitz JuSt- Artdesign in 21683 Stade-Bützfleth, wenn der
Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öff entlichen Rechts ist.
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.3. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Für diesen Fall verpfl ichten sich die
Parteien, die nichtige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.